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   BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 75/85   

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https://dejure.org/1987,14144
BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 75/85 (https://dejure.org/1987,14144)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1987 - 9a RVs 75/85 (https://dejure.org/1987,14144)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1987 - 9a RVs 75/85 (https://dejure.org/1987,14144)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.02.1987 - 9a RVs 6/85

    Merkzeichen H - Hilflosigkeit - Heimdialyse wegen Nierenleiden

    Auszug aus BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 75/85
    Ein solcher Zustand wird allein durch eine dreimal in der Woche notwendige Heimdialyse nicht bedingt (ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt Urteil vom 23.2.1987 - 9a RVs 6/85).
  • BSG, 24.11.2005 - B 9a SB 1/05 R

    Schwerbehindertenrecht - Hörsprachschädigung - Hilflosigkeit - Merkzeichen H -

    bb) Hinsichtlich des Ausmaßes des in § 33b EStG angesprochenen Hilfebedarfs in Bezug auf die genannten Verrichtungen geht der Senat davon aus (vgl BSG aaO; BSGE 90, 185 = SozR 3-3100 § 35 Nr. 12), dass die tatbestandlich vorausgesetzte "Reihe von Verrichtungen" regelmäßig erst dann angenommen werden kann, wenn es sich um mindestens drei Verrichtungen handelt, die einen Hilfebedarf in erheblichem Umfang erforderlich machen (vgl zur Abgrenzung BSG SozR 3100 § 35 Nr. 16; Senatsurteile vom 8. Oktober 1987 - 9a RVs 75/85 - und vom 23. Februar 1987 - 9a RVs 6/85 -: keine Hilflosigkeit bei einer drei Mal in der Woche notwendigen Heimdialyse).

    Soweit der Präsenzunterricht als zweiter wesentlicher Teil der beruflichen Weiterbildung - neben dem Selbststudium - im Umfange von insgesamt 490 Unterrichtsstunden jeweils an Samstagen sowie zusätzlich in Kompaktseminaren gehalten wird, kann hier offen bleiben, ob einer Berücksichtigung des damit verbundenen Hilfebedarfs nicht bereits entgegen steht, dass insoweit von einem "täglichen Zeitaufwand" nicht gesprochen werden kann (vgl BSGE 90, 185, 187 = SozR 3-3100 § 35 Nr. 12; ebenso wiederum die og Senatsurteile zur Dialyse: BSG SozR 3100 § 35 Nr. 16; vom 8. Oktober 1987 - 9a RVs 75/85 - vom 23. Februar 1987 - 9a RVs 6/85 -).

  • SG Osnabrück, 11.05.2005 - S 9 SB 213/04
    Hilflosigkeit im Sinne des Schwerbehindertenrechts (SchwbR) bestimmt sich ebenso wie gemäß § 33 b Einkommensteuergesetz (EStG) und gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) durch das Erfordernis, dass der Behinderte für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 08. Oktober 1987 - 9 a RVs 75/85 - Willrodt/Neumann, Kommentar zum SchwbG, § 3 SchwbAwV Rdnr. 3).
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